MPOA – Camping & Parken

Für Metal-Fans, die das volle Festivalerlebnis genießen möchten, bietet das Metal Power Festival 2026 in der Eventarena Wittstock am Bauhofweg 2b, 16909 Wittstock Camping an. Hier sind die Details:
Campingzeitraum:
– Das Campinggelände ist vom 13. Mai (12:00 Uhr) bis zum 17. Mai 2026 (11:00 Uhr) geöffnet, um sicherzustellen, dass Sie das gesamte Festival hautnah erleben können.
Campinggebühren:
– Camping* & Parken*
Campingausstattung:
– Das Campinggelände bietet sanitäre Einrichtungen und Duschmöglichkeiten. (kostenpflichtig)
– Bitte planen Sie entsprechend und bringen Sie Ihr eigenes Zelt, Wohnmobil oder Wohnanhänger mit.
Campingregeln:
– Beachten Sie die Campingregeln, um ein sicheres und angenehmes Erlebnis für alle Festivalteilnehmer zu gewährleisten.
– Respektieren Sie Ihre Nachbarn und die Umwelt.
Anreise zum Campingplatz:
– Folgen Sie den Anweisungen und Schildern, um das Campinggelände problemlos zu erreichen.
– Das Campingareal ist in der Nähe des Festivalgeländes für einen bequemen Zugang.
Freuen Sie sich auf die einzigartige Atmosphäre des Metal Power Festivals, sowohl auf der Bühne als auch auf dem Campingplatz! 🏕️🤘
WLAN – vom Systemhaus IT
*Voraussetzung Ticket inkl. Camping – Hausordnung und Festivalordnung müssen eingehalten werden.
Die Weisungen des Teams gilt als vereinbart.
Campingplatzordnung für das MPOA Metal Power Open Air
Die nachfolgenden Regelungen gelten für den Campingbereich des MPOA Metal Power Open Air (nachfolgend „Veranstaltung“). Mit dem Erwerb eines Camping-Tickets erklären Sie sich mit diesen Bestimmungen einverstanden.
- Öffnungszeiten
Die genauen Öffnungszeiten des Campingbereichs sind einen Monat vor Festivalbeginn auf https://mpoa.de veröffentlicht. - Zugang und Nutzung
Der Zugang zum Campingbereich ist nur mit einem gültigen Festivalbändchen gestattet, das bei Ankunft angelegt werden muss. Das Campen ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt. Das Aufstellen von Zelten und Wohnmobilen ist nur in gekennzeichneten Bereichen gestattet. Außerhalb dieser Flächen ist Camping verboten (§ 11 VStättV). - Zutrittskontrolle
Der Zugang wird durch das Veranstaltungspersonal kontrolliert. Personen ohne gültiges Ticket können vom Gelände ausgeschlossen werden. Das Campen erfolgt auf eigene Gefahr; eine Bewachung der Campingplätze erfolgt nicht. Für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen. - Verbotene Gegenstände und Verhalten
Auf dem Campingplatz sind verboten:
- Waffen und gefährliche Gegenstände gemäß § 42 Waffengesetz (WaffG)
- Glasbehälter (§ 36 Sprengstoffgesetz, SprengG)
- Generatoren, Notstromaggregate, Autobatterien (§ 19 Energiesicherheitsgesetz)
- Pyrotechnische Gegenstände, Fackeln (§ 20 SprengG)
- Flüssige Grillanzünder, offene Feuerstellen (§ 40 Feuerungsverordnung)
- Farbbeutel, Sprühfarben, Aerosoldosen, Konfetti (§ 3 SprengG)
- Große Musikanlagen, die den Lärmpegel über die zulässigen Grenzen gemäß § 3 BImSchG hinaus erhöhen
Verstöße können zum Ausschluss vom Gelände führen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
- Lärm und Geräte
Lärmpegel sind auf ein verträgliches Maß zu beschränken. Bei Überschreitungen behält sich das Personal vor, Geräte zu beschlagnahmen. Bei Abreise können diese Geräte abgeholt werden. - Sicherheits- und Rettungswege
Zugangs- und Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten sind stets freizuhalten (§ 11 VStättV). Das Campen erfolgt auf eigene Verantwortung; es besteht kein Anspruch auf Überwachung. - Umwelt- und Abfallmanagement
Besucher werden gebeten, Müll zu vermeiden und in den beim Einlass ausgegebenen Müllbeuteln zu sammeln. Ein Müllpfand wird nur gegen gefüllte Beutel erstattet. Die Sanitäranlagen sind sorgsam zu benutzen und sauber zu hinterlassen. - Feuer und Gas
Grillen ist aus Brandschutzgründen verboten. Das Kochen mit Campinggas ist nur mit technisch einwandfreien, DIN-konformen Gaskartuschen (max. 450 g) erlaubt. Bei Feuer ist unverzüglich das Personal zu informieren. - Haftung und Tiere
Tiere sind auf dem Campinggelände nicht erlaubt. Für Schäden durch Diebstahl oder Feuer wird keine Haftung übernommen.